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Weiterhin für viele Menschen ein Traum ist es, im Ausland einmal einer Beschäftigung nachzugehen und dabei eben nicht nur beruflich Neuland zu betreten sondern auch Sprache und Kultur des neuen Landes kennenlernen zu können. Als besonders Attraktiv für deutsche Arbeitnehmer hat sich hierbei insbesondere Neuseeland und dessen Arbeitsmarkt hervorgetan, da auf diesem mit einer Arbeitslosenquote von annähernd nur 4 Prozent derzeit wirklich sehr gute Chancen geboten werden, um schnell eine Anstellung zu erhalten. Doch um überhaupt in den Genuss einer Anstellung in diesem Land zu kommen ist es für den ausländischen Bewerber von absoluter Wichtigkeit gute Kenntnisse in der englischen Sprache zu besitzen, denn ohne solche ist Arbeiten auf Neuseeland im Grunde nicht möglich und vorstellbar.
Als besonders hilfreich haben sich hierbei auch Sprachtests bekannter Institute erwiesen, da diese auch in Neuseeland anerkannt werden und Zweifel an eben diesen Sprachkenntnissen schon auf den ersten Blick auslöschen können. Heutzutage bieten vor allen Dingen der Bereich der Medizin, der IT und das Handwerk im Allgemeinen sehr gute Chancen auf eine Anstellung, da in diesen Wirtschaftsbereich derzeit ein akuter Mangel an gut ausgebildetem und qualifiziertem Personal innerhalb des neuseeländischen Arbeitsmarktes vorherrschend ist.
Zudem bietet diese Bereich auch für die Zukunft die besten Wachstumsmöglichkeiten und Chancen, so dass die Anzahl der neu geschaffenen Stellen in diesen Bereich sogar noch weiterhin zunehmend bleiben wird. Doch um überhaupt einer legalen und regulären Tätigkeit in Neuseeland nachgehen zu können, benötigt man als ausländischer Arbeitnehmer zunächst einmal ein Visum und später eine Aufenthaltserlaubnis.
Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen hiervon, so dass nicht immer für einen längeren Arbeitsaufenthalt in Neuseeland dann auch eingewandert werden muss. Handelt es sich beispielsweise um eine besonders nachgefragte Stelle oder eben um eine Arbeit, welche durch den heimischen Arbeitsmarkt Neuseelands nicht besetzt und befriedigt werden kann, so erhält man auch ohne vollständige Einwanderung eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Wer sich jedoch im Altersbereich von 18 bis 30 befindet, für den gibt es die Möglichkeit des so genannten Holiday Visums, mit welchem man nicht nur ein Jahr in Neuseeland bleiben darf, sondern das auch das legale Arbeiten in jedem Beruf während dieses Zeitraums auch ermöglicht.