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Wer sich für eine Anstellung innerhalb des mexikanischen Arbeitsmarktes interessiert, sollte sich zuvor einmal die verschiedenen staatlichen Regelungen ansehen, welche es vor allen Dingen der heimischen mexikanischen Bevölkerung erleichtern soll, Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten und diesen eben vor zu großer Zuwandern zu schützen. Einhergehend damit kann es daher nicht verwundern, dass zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in Mexiko eine Arbeitsbewilligung von Nöten ist für ausländische Arbeitnehmer, welche jedoch nur ausgestellt wird, wenn der neue Arbeitgeber nachweisen kann, dass die ausgeschriebene Stelle nicht mit einer vergleichbaren mexikanischen Arbeitskraft besetzt werden kann. Hinzu kommt noch, dass man als ausländischer Bewerber nicht nur Kenntnisse der englischen Sprache mitbringen muss, sondern das vor allen Dingen es sehr wichtig ist, dass man auch Spanisch spricht, welches die Amtssprache in Mexiko ist. Auf den ersten Blick ist es für den Angestellten sehr gut, dass es in Mexiko ein staatliches Sozialversicherungssystem gibt, welches beispielsweise die Kranken- und Unfallversicherung mit einschließt, doch sollte man sich hierbei im Klaren sein, dass die Leistungen in dieser nicht mit europäischen Standarts vergleichen werden können, so dass man sich sofern es finanziell machbar ist, am Besten privat versichern sollte, wozu auch die verschiedenen Behörden raten.
Zudem liegt das Niveau der bezahlten Löhne und Gehälter im Vergleich zu Europa sehr niedrig, doch kann man besonders als sehr gut qualifizierte Arbeitskraft mit einer guten Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium innerhalb des mexikanischen Arbeitsmarktes doch sehr viel mehr verdienen als es das Durchschnittseinkommen des Landes aussagt.
Zudem sind private Kontakte bei der Arbeitsplatzsuche in Mexiko im Grunde unerlässlich, denn vor allen Dingen die etwas besser gestellten Positionen werden doch zumeist unter der Hand vergeben und nicht etwa wie in Deutschland üblich auch öffentlich ausgeschrieben. Doch egal in welchem Arbeits- und Angestelltenverhältnis man sich nun als ausländischer Arbeitnehmer auf dem mexikanischen Arbeitsmarkt bewegt, Einkommenssteuer ist dennoch abzuführen, wobei hierbei ein Höchstsatz von 35 Prozent gilt.
Insgesamt bietet jedoch der mexikanische Arbeitsmarkt mit seiner derzeitigen Arbeitslosenquote von knapp 11 Prozent im Vergleich zu anderen Mittelamerikanischen Ländern jedoch sehr gute Chancen für gut ausgebildetes Personal aus dem Ausland.
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